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Krankheitssemester
der-prophetII
14 May 2007, 09:19
Da ich noch weitere 8 Wochen außer Gefecht gesetzt bin (bzw. das Attest dafür habe), muss ich wohl einen Antrag auf KS (Krankheitssemester) stellen.
Nun stellt sich für mich die Frage, ob man trotzdem seine Magisterabschlussprüfungen ablegen darf? Diese sind ja meistens erst im August-September und zu diesem Zeitpunkt könnte man wieder ordnungsgerecht studieren.
Wie sieht es mit einfachen Leistungsnachweisen aus? Darf man diese im KS ablegen?
hab was wegen bafög im krankheitsfall gefunden... vllt intressierts ja auch andere

Zitat
Krankheit (§§ 15 Abs. 3 Nr. 1, 48 Abs. 2)
Eine längere Krankheit kann die spätere Vorlage des Leistungsnachweises und die Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus rechtfertigen. Ein ärztliches Attest ist auf jeden Fall erforderlich.
Achtung: Bei einer Krankheit von mehr als drei Monaten muss auf BAföG verzichtet und stattdessen wenn nötig auf ALG II zurückgegriffen werden. Meldung an das BAföG-Amt ist unbedingt notwendig!
[Quelle: www.bafög-rechner.de]
Hallo,
ich habe mir aufgrund eines Unfalls ein Semester gutschreiben lassen. Auf meinem Studiausweiss stehen nun 11 statt 10 Semester Regelstudienzeit. Abgesehen davon, dass ich keine Prüfungen in diesem Semester abgelegt habe, wären auch keinerlei Leistungen anerkannt worden.
Attest hin oder her, wenn du dich fit genug fühlst die Magisterprüfung abzulegen dann musst doch auch kein Semester aussetzen. Das macht doch nur Sinn wenn man sich an der Grenze seiner Regelstudienzeit bewegt oder wirklich in diesem Semester nicht in der Lage war zu studieren.
Was bezweckst du mit dem KS?
EnjoyTheChris
14 May 2007, 18:21
Bei wem muss denn das Krankheitssemester angemeldet werden? Wenn es wie das Urlaubssemester beim Immaamt gemeldet werden muss, dann dürftest du dort auch alle Auskünfte bekommen.
Da ein Krankheitssemester wie ein Urlaubssemester ja nicht die Fachsemesteranzahl "belastet", könnten dort auch ähnliche Regelungen gelten:
* Wiederholungsprüfungen sind erlaubt
* Scheine auch
* "richtige" Prüfungen sind nicht möglich
Das sind aber nur Vermutungen und wie weit das für GeiWis als Magister gilt - keine Ahnung. Eine rechtlich verbindliche Auskunft wird dir sicherlich nur die zuständige Stelle - z.B. das Immaamt geben können.
C'ya,
Christian
Ein Krankheitssemester dient dazu, den Ausfall, den du hast, zu kompensieren. Wenn du aber bei den Prüfungen mitschreibst, dann hast du ja so gesehen keinen Ausfall.
der-prophetII
14 May 2007, 19:16
Eigentlich wollte ich meine zwei Nebenfächer dieses Semester abschließen (also ein Semester früher als Regelstudienzeit), um die Prüfungsfreiversuche abzusahnen. Bei einem Nebenfach benötige ich allerdings noch ein paar Scheine. Jetzt kann es sein, dass ich nicht alle Scheine bekomme (Fehlstunden + verpasste Vorträge + Einschränkung beim Hausarbeit-schreiben); ich will aber nicht auf den Prüfungsfreiversuch verzichten. Deshalb eventuell der Antrag auf KS und der Wunsch trotzdem so viele Scheine abzulegen wie möglich + mind. die eine Prüfung.
Wenn du ein Krankheitssemester angerechnet bekommst, dann zählt deine Semesteranzahl nicht weiter hoch. D.h. du bist im nächsten Semester auf dem Stand von diesem und somit eigentlich berechtigt den Freiversuch wahr zu nehmen.
Ob das wirklich klappt, wäre mit deinem Prof. abzusprechen. Eventuell werden ja auch gar keine Prüfungen im nächsten Semester angeboten. Bei Scheinen bin ich mir nicht sicher, aber im Normalfall kontrolliert da keiner, ob du dich in einem irgendwie gearteten Ausnahmesemester befindest und du kannst sie trotzdem machen.
Hierzu das Immatrikulationsamt befragen.
Krankheitssemester muss man bis 2 Monate nach Semesterbeginn beantragen. Alles danach gibt keine Rückstufung der Fachsemester sondern eine Hochstufung der Regelstudienzeit (warum auch immer).
Probleme kann es auch beim Bafög und Kindergeld geben.
der-prophetII
05 Jul 2007, 12:05
Ich war heute mal auf dem Imma-Amt und habe mir die Beurlaubungs-bögen geholt. Nun stelle ich doch fest, dass die nur für das WS07/08 gelten, also erst für das nächste Semester...
Ich bin doch aber in diesem Semester krank gewesen? Gibt es da gesonderte Antragsformulare? Wie teile ich denn nun meine Krankheit dem Imma- und Bafögamt mit?
polyethylene
05 Jul 2007, 12:15
Versteh ich das richtig, dass du dich nicht sofort für dieses Semester beurlauben lassen hast?
Ich musste mich auch mal wegen Krankheit im laufenden Semester beurlauben lassen und da war es so geregelt, dass man das nur innerhalb der ersten 2 Monate eben dieses Semester machen konnte.
Ah, hier steht's:
Zitat
Nach Semesterbeginn werden Beurlaubungen für das bereits begonnene Semester nur genehmigt, wenn für die verspätete Beantragung nachweislich Gründe vorlagen, die den Studenten vom Studium abhielten und die er nicht selbst zu verantworten hatte (z.B. unvorhersehbare längere Krankheit). Derartige Anträge sind spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Semesterbeginn einzureichen.
http://tu-dresden.de/studium/organisation/beurlaubungDem Bafög-Amt hättest du das auch sorfort melden müssen, weil es dann u.U. kein Bafög gegeben hätte (das hängt wohl vom Zeitpunkt des Auftretens der Erkrankung ab):
Zitat
(2a) Ausbildungsförderung wird auch geleistet, solange die Auszubildenden infolge von Erkrankung oder Schwangerschaft gehindert sind, die Ausbildung durchzuführen, nicht jedoch über das Ende des dritten Kalendermonats hinaus.
(§15 Abs.2a Bafög)
Ich hoffe, dass ich die Frage nur falsch verstanden habe
der-prophetII
05 Jul 2007, 12:26
Ohje!
Nee, die Frage habe ich schon ernst gemeint!
Und nun? Ich wollte ja probieren trotzdem noch alles zu schaffen
polyethylene
05 Jul 2007, 12:29
Tut mir leid für dich, aber ich glaub nicht, dass die dir das Urlaubssemester jetzt noch rückwirkend geben.
Du kannst ja mal lieb fragen, aber da steht ja extra, dass man das nur in den ersten 2 Monaten beantragen kann.
Ist die Krankheit denn überhaupt innerhalb der ersten zwei Monate diagnostiziert worden oder erst danach?
EDIT!!!!
Wenn du kein Urlaubssemester kriegst, dann sieh zu, dass du von nem Arzt irgendwie bescheinigt kriegst, dass du nur eingeschränkt studierfähig warst. Dann kann sich die Förderungsdauer für's Bafög glaub ich verlängern (auf jeden Fall im Grundstudium). Allerdings müsstest du dafür aber auch IRGENDWELCHE Leistungen erbracht haben. Also IRGENDWIE studiert haben.
So, hier kommt der Link:
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/fhd.php?seite=3#krank
der-prophetII
05 Jul 2007, 13:27
Zitat(polyethylene @ 05 Jul 2007, 12:29)
Tut mir leid für dich, aber ich glaub nicht, dass die dir das Urlaubssemester jetzt noch rückwirkend geben.
Du kannst ja mal lieb fragen, aber da steht ja extra, dass man das nur in den ersten 2 Monaten beantragen kann.
Ist die Krankheit denn überhaupt innerhalb der ersten zwei Monate diagnostiziert worden oder erst danach?
Danke für die Links. Der Unfall war genau am 25.04.2007 Und ab 07.06.2007 bin ich auf eigenen Wunsch von meiner Krankschreibung befreit worden, um das Semester doch noch irgendwie zu schaffen.
Das mit den zwei Monaten verstehe ich aber irgendwie nicht. Was wäre denn, wenn der Unfall sich erst am 01.06.2007 ereignet hätte? Dann wäre die zweimonatige Frist trotzdem um gewesen und ich stünde nun da, wie ich jetzt dastehe?
Chris schrieb außerdem:
Zitat
Krankheitssemester muss man bis 2 Monate nach Semesterbeginn beantragen. Alles danach gibt keine Rückstufung der Fachsemester sondern eine Hochstufung der Regelstudienzeit
Ich werde mich gleich mal zum Bafögamt begeben und mir das nochmal erläutern lassen. Ganz schön verzwickt das Ganze...
der-prophetII
05 Jul 2007, 16:12
So, nun habe ich mich mit der Oberbefehlshaberin des Imma-Amtes und dem Brigadegeneral des Bafög-Amtes unterhalten.
Ein Krankheitssemester rückwirkend zu beantragen ist noch möglich. Es geht nur darum, dass kein Prüfungsversuch unternommen worden ist. Sobald ein Prüfungsversuch getätigt worden wäre, hätte ich über irgendeine Prüfungskommision den Antrag stellen müssen, die dann individuell entschieden hätten. Prüfungs-nicht-versuche müssen vom Prüfungsamt bestätigt werden. Ansonsten formloser Antrag mit Begründung und Attest. Ich kann mir sogar aussuchen, ob ich eine Beurlaubung haben möchte, oder eine Regelstudienzeitverlängerung (Was ist praktischer?).
Probleme gibt es mit dem Bafög, da sie natürlich ihr Geld zurück haben wollen (um es mir dann im Regelstudienzeitverlängerungssemester auszahlen zu können). Ich habe ja sozusagen nicht studiert. Das wäre natürlich eine ganz schöne Summe. Muss das nicht auch die Unfallverursacherin tragen, bzw. ihre Versicherung? Ich kann ja nun nichts dafür, dass sie mich umgefahren hat?
simpson
05 Jul 2007, 16:25
intuitiv würde ich sagen, regelstudienzeitverlängerung ist besser..da du da dann theoretisch alles mitschreiben kannst was du willst.
wenn du magst lern ich auch mit dir