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Vollständige Version anzeigen: Kleinunternehmer Steuererklärung
philipp84
Hallo,

ich bin Kleinunternehmer (§19) und habe die Steuererklärung fast fertig, leider komme ich bei einem Punkt nicht weiter. Und zwar geht es um die Zeilen 7 (Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer) und 8 (davon aus Umsätzen, die in §19 (...) bezeichnet sind) der Einnahmenüberschussrechnung:
Ich dachte ich müsste bei Zeile 7 "0,- €" eingeben, da ich ja keine Umsatzsteuer angebe, und bei Zeile 8 dann eben den Betrag. Das funktioniert nicht, es kommt eine Fehlermeldung, dass der Betrag in Zeile 7 kleiner sein muss als der in Zeile 8. Kann mir jemand erklären wie das zu verstehen ist?

Dann was anderes: ich habe seit einem Monat einen fixen Job und bin dennoch hin und wieder als Kleinunternehmer tätig. Muss ich jetzt doch plötzlich die Umsatzsteuer in der Rechnung angeben oder laufen die beiden Sachen unabhängig? Sollte ich mir nun doch einen Steuerberater suchen?

Vielen Dank schonmal für die Antworten!
Maracus
Sorry Zeile 7 sind bei mir immer Name Adresse etc... in welchem fomul bist du grad?


und zudem bin ich ein wenig verwirrte... du schreibst das du nach §19 USt vorsteuerbefreit bist... und dann willst du die vorsteuer nachträglich in rechnungen schreiben?

edith meint: axso du bist bei der Anlage EÜR... sleeping.gif lass du weg... würde ich net machen bzw hab ich auch noch nie und denke werde ich auch nicht... als §19 USt´ler brauchst du das net...
hasufel79
hallo,

ich bin steuerberater und sage folgendes dazu:

@1:

maßgeblich ist der gesamtumsatz als kleinunternehmer, der nicht mehr als 17.500 EUR im Jahr sein darf. Bestimmte Umsätze gehören nicht zum Gesamtumsatz gem § 19 UStG - daher die Fehlermeldung.

@2:

Die Anlage EÜR ist nur dann auszufüllen, wenn die Umsätze mehr als 17.500 EUR im Jahr betragen haben Insofern besteht Gleichheit zwischen Kleinuntenehmer und EÜR. Das heisst, sofern die 17.500 EUr nicht überschritten sind, brauch man sich sowohl über EÜR als auch über die Anwendung der Kleinunternehmerregelung keine Gedanken machen.

@3:

Einen Steuerberater würde ich mir immer dann nehmen, wenn man nicht nur Angestellter ist und/oder noch andere Einkünfte hat wie Vermietung und Verpachtung oder eine selbständige/gewerbliche Tätigkeit. Ich weiß wovon ich spreche. Kein Mensch, der das nicht hauptberuflich macht, kann im deutschen Steuerrecht komplett durhblicken, dafür gibt es soche wie uns ja happy.gif

@4:

selbst wenn du nebenbei angestellt bist bleibst du Kleinunternehmer!!! Voraussetzung für die grundsätzliche Umsatzsteuerbarkeit von Umsätzen ist, dass man unter anderm die Umsätze selbständig ausübt! Dies ist bei der nichtselbstständigen Tätigkeit gerade NICHT der Fall. Deshalb sind diese "Umsätze" (wenn man so will) völlig ausgenommen von der nebenberuflichen, selbständig ausgeübten Tätigkeit. Solange die nebenberufliche Tätigkeit nicht mehr als 17.500 EUr im Jahr an Umsätzen ausmacht, kannst du die Kleinunternehmerregleung auch neben einer Angestelltentätigkeit ausüben.

Ich hoffe ich konnte helfen.