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Vollständige Version anzeigen: Hilfe Gesucht!Civilklage
Magman
Guten Abend liebe Forumsnutzer
Ich habe heute eine Rechnung von der Versicherung der Stadtwerke meiner Stadt erhalten von einer Sache die im September stattgefunden hat und meinte dass sie abgeschlossen ist. Ich wollte euch mal fragen was man hier machen kann.Also folgendes war die Ausgangslage:
Gegen Ende September letzen Jahres wurde ich beim Schwarzfahren in einer Straßenbahn erwischt und habe versucht zu entkommen,wurde wieder eingefangen und meine Personalien wurden von der Polizei aufgenommen und das wars auch schon.Bei dem Fluchtversuch bei der mich einer der Kontrolleure am Ende eine Treppe hinuntergeschubst hatte,und sich kurz zuvor eine Sehnenzerrung zugezogen hatten,kam es im Nachhinein zu einer Gegenseitigen Anklage auf Körperverletzung die jedoch auf beiden Seiten von der Staatsanwaltschaft abgewiesen worden ist. Wegen des Schwarzfahrens musste ich eine geringe Geldgebühr zahlen, die bereits gezahlt ist. Damit sollte die Sache eigentlich abgeschlossen sein.
Aber heute als ich nachhausekam lag eine Rechnung in der Post in der ich aufgefordert wurde weitere Kosten zu zahlen. Dabei handelt es sich um Entschädigungskosten, welche entstanden sind da die 2 betreffenden Kontrolleure die 6 nachfolgenden Tage nach dem Vorfall im September sich krankhaben schreiben lassen und ich nun das Geld, das ich aufgrund meiner für Studententypischen Geldknappheiten nicht zu zahlen imstande bin, das diese für ihre krankgeschriebenen Tage bekommen haben zu zahlen habe.
Ich bin jetzt nicht ganz sicher ob das sonderlich fair ist die Forderung nach dem Geld da ich ja erstens keinen der beiden Kontrolleure überhaupt berührt habe und damit von vornherein die Körperverletzungsanklage unsinnig war und zweitens diese ja bereits abgewiesen und wurde und somit keinen Einfluss mehr auf die Sache haben dürfte
Hoffe sehr ihr könnt mir irgendwelche Tips und Ratschläge geben wie ich aus dieser Sache wieder herauskomme
mfg
Magman
Schlummerpieps
Das issn Troll oder?
stabilo
Bestümmt nicht.
Juri
​​
onkelroman
Zitat(Schlummerpieps @ 09 Mar 2012, 22:09)
Das issn Troll oder?
*

vermutlich kann man in diesem fall sogar von einem trolleur sprechen.. g.gif


also wenn die klage auf körperverletzung abgewiesen wurde, bist du meiner nicht fachkundlichen meinung gemäß auch nicht für den schaden durch personalausfall haftbar zu machen. erst recht dann nicht, wenn du die beiden "nicht berührt hast". ganz im gegenteil: wenn du wirklich vorsätzlich die treppe heruntergestoßen wurdest, würde ich eher mal bei der nächsthöheren instanz anrufen. aber dazu solltest du dir vielleicht vorher die meinung eines universitären rechtsbeistands einholen.

(hm, habt ihr in eurer stadt keine semestertickets?)
Replicant
Dass die Anklage wg Körperverletzung seitens der Staatsanwaltschaft abgewiesen bzw eingestellt wurde, betrifft das Strafrecht --> § 223 StGB Körperverletzung.

Was jetzt an eventuellen Folgekosten auf dich zukommt, ist nicht mehr Straf- sondern Zivil- (Bürgerliches) Recht --> Schadenersatz - § 823 BGB Schadensersatzpflicht.


Zwei Paar Schuhe.
iggi
Beratungsstelle Dresden-Altstadt:
Theaterstr. 11, 01067 Dresden

Beratungsstelle Pieschen:
Bürgerstr. 63, 01127 Dresden

Die Beratungsstellen in Dresden sind immer donnerstags von 16.00 bis 18.00 geöffnet.


Quelle: http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2709292
pEnSi
selber schuld