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Vollständige Version anzeigen: Anerkennung Prüfungsleistungen
starryEyed
Hey,

hab in diesem Wintersemester den Wechsel von der TUD an die HTW vollzogen (gleicher Studiengang, keine endgültig nicht bestandenen Prüfungen; hab gewechselt, weil ich mich an der TU total unwohl gefühlt habe).
Bis dahin alles gut biggrin.gif !
Nun hab ich Schussel aber voll die Frist zur Anerkennung der Prüfungsleistungen verpennt...
Meine Frage: Muss ich mir an der HTW überhaupt etwas anerkennen lassen oder kann ich einfach die Prüfung "nochmal" schreiben?

Danke im Voraus

starryEyed
aeon
wenn du n quereinstieg gemacht hast, dann solltest du das tun, weil du ja schließlich in einem höherem semester immatrikuliert bist. Wenn du von vorne anfängst, dann alles auf Anfang
Sigurd
Selbst bei einem Neuanfang wäre es aber möglich, sich die Prüfungsleistungen anerkennen zu lassen (oder nur die, die man möchte). Eine Frist gibts dazu meines Wissens nach nicht, bzw. gabs nicht zu meiner Zeit.
iggi
Wenn die Noten gut genug waren, würde ich es auf jeden Fall probieren. Vielleicht mal direkt den Professor des jeweiligen Faches fragen...
JanLo
Das mit den Fristen beim Anerkennen an der HTW ist so eine Sache. Die Regelung besagt, das du die Anerkennung mindestens 4 Wochen vor dem erstem Prüfungstermin zu dem du angemeldet bist stellen musst. Da man an der HTW automatisch immer für alles angemeldet ist was "laut Plan" dran ist (oder hätte schon dran sein müssen) hat man halt theoretisch nur ein Semester Zeit. Bei manchen Veranstaltungen gibt es jedoch eine "Alternative Prüfungsleistung" (APL - meist ein Beleg, Praktikum oder Vortrag) - zu dem man direkt nach Themenausgabe angemeldet ist. Hier ist die 4-Wochen-Frist nicht einhaltbar. Deshalb gilt hier "bis zum Prüfungstermin" was die HTW wie gesagt als Themenausgabe definiert.

Nachzulesen z.B. hier §23 Abs. 8:
Zitat
Anträge gem. Abs. 2 auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie An-rechnung von Studienzeiten sind spätestens vier Wochen vor dem ersten Prüfungs-termin, zu dem der Studierende angemeldet ist, schriftlich an den Prüfungsausschuss zu stellen, bei alternativen Prüfungsleistungen spätestens bis zum Prüfungstermin.


Ob diese Regelung mit dem Sächs. Hochschulgesetz vereinbar ist (genauso, ob die automatische Anmeldung das ist und ob die Regelung überhaupt mit vertretbarem Aufwand einhaltbar ist, da man nirgends einsehen kann für welche Prüfungsleistung - vor allem APL - man "angemeldet" ist) ziehe ich in Zweifel.

Ich hatte das Problem jedenfalls damals. Es eskalierte über den Prüfungsausschuss ein stück nach oben und endete mit einem Vergleich (nachdem in der Sache ein Richter benannt wurde) in dem die HTW mir letztendlich alles offene (einige Prüfungen hab ich dann einfach mitgeschrieben um nicht zu viel Zeit zu verlieren) anerkannte.

Also überleg dir ob es dir den Stress und die Kohle wert ist. Man sollte vorher prüfen ob die eigene Rechtsschutzversicherung Verwaltungsrechtssachen abdeckt.