Zitat(StuRa TU Dresden @ GB Lehre und Studium)
Die Ordnung zum Teilzeitstudium ist im Senat beschlossen [worden], jetzt muss
sie „nur noch“ veröffentlicht werden. Das TZS ermöglicht Studenten ihr
Studium verlangsamt zu absolvieren: für die Leistungen eines Semesters
haben sie also zwei Semester Zeit. Dies kommt vor allem Studenten mit
familiären Verpflichtungen und/oder Behinderung und Studenten, die sich
ihren Lebensunterhalt selbst verdienen müssen, sehr entgegen. Zur Umsetzung
muss allerdings in jeder Studienordnung ein entsprechender Absatz verankert
werden. Dieser muss inhaltlich lediglich beinhalten, dass der Studiengang
in Teilzeit studierbar ist. Studienpläne können individuell ausgehandelt
werden, es kann aber auch einen festen Studienablaufplan fürs TZS geben.
Wichtig dabei ist lediglich, dass jedes Semester circa 15 ECTS erreicht
werden (und dass es nach aktuellem Gesetz kein BAföG im TZS gibt).
Wenn die Ordnung veröffentlich ist, wird es in der Muster-SO der TU auch
einen entsprechenden Absatz geben ebenso wie eine Muster- Änderung für die
Studienordnung.