Zitat
(...) Durch die neue Regelung soll vor allem mehr auf die Bedürfnisse der Innenstadtbewohner und der Gewerbetreibenden sowie die bereits vorhandenen Nutzungen des öffentlichen Straßenraumes Rücksicht genommen werden. Deshalb ist ab dem 27. Mai ist für die Ausübung der Straßenmusik/Straßenkunst in jedem Fall eine Sondernutzungserlaubnis auf der Grundlage der Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt Dresden erforderlich. Die Straßenmusiker- und künstler wurden darüber bereits durch Merkblätter informiert. (...)
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Dresden*Konkret bedeutet dies, das Künstler Montag Vormittag (und nur dann!) für die laufende Woche einen Sondernutzungsantrag beim Straßen- und Tiefbauamt der Landeshauptstadt Dresden, Sachgebiet Straßenverwaltung stellen müssen. Die Genehmigung gilt dann auch nur für eine Woche. Sonntag ist gaukeln und musizieren ganz verboten...