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Vollständige Version anzeigen: Persönlichkeitsrechte von Polizisten
Schlummerpieps
Zitat(bunglefever @ 15 Aug 2011, 16:43)
Hätteste in Medienrecht aufgepasst, dann wüssteste dass Polizisten im Dienst durchaus nicht in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden, wenn sie fotografiert werden.
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DU hattest Medienrecht. Ich hab während dessen was ordentliches gelernt. Und was auch immer du da glaubst, gehört zu haben: auch Polizisten im Dienst haben ein Persönlichkeitsrecht. Schlag noch mal den Hefter auf, Herzchen oder probier es direkt im Kunsturhebergesetz.
mmarx
Zitat(Schlummerpieps @ 15 Aug 2011, 18:54)
DU hattest Medienrecht. Ich hab während dessen was ordentliches gelernt. Und was auch immer du da glaubst, gehört zu haben: auch Polizisten im Dienst haben ein Persönlichkeitsrecht. Schlag noch mal den Hefter auf, Herzchen oder probier es direkt im Kunsturhebergesetz.
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Vielleicht schlaegst du auch erstmal selber nach und suchst die Stelle, aus der sich ergibt, dass das Fotografieren von Polizisten im Dienst eine Verletzung ihrer Persoehnlichkeitsrechte darstellt, denn das ist gerade die Luecke in deiner Argumentation.
Socres
Zitat(mmarx @ 15 Aug 2011, 19:58)
Vielleicht schlaegst du auch erstmal selber nach und suchst die Stelle, aus der sich ergibt, dass das Fotografieren von Polizisten im Dienst eine Verletzung ihrer Persoehnlichkeitsrechte darstellt, denn das ist gerade die Luecke in deiner Argumentation.
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ich habe das gerade getan weil der hefter eh vor mir liegt: nach §22 KUG ist eine einwilligung grundsetzlich notwendig. Ausnahmen nach §23 Abs. 1 nur wenn es sich um eine Person der Zeitgeschichte handelt (Medienöffentlichkeit, Politiker, Adlige, Fußballspieler...), Personen nur Beiwerk sind (Gebäudefotos etc), Bei Bildern von Versammlungen oder ein höheres Interesse der Kunst besteht

Und eine Person der Zeitgeschichte ist ein normaler Polizist nicht, ich denke da sind wir uns alle einig.

€: aeon: ob du dabei warst oder nicht spielt keine rolle, du hast geschrioeben was der polizist gesagt hat und das rechtfertigt eine empörung nunmal nicht.
mmarx
Zitat(Socres @ 15 Aug 2011, 20:08)
ich habe das gerade getan weil der hefter eh vor mir liegt: nach §22 KUG ist eine einwilligung grundsetzlich notwendig.
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Lesen, Bernd, kannst du es? Die Einwilligung braucht, wer „Bildnisse […] verbreitet oder öffentlich zur Schau [stellt]“. Jetzt ist Fotografieren aber erst einmal weder verbreiten noch oeffentliche Zurschaustellung, braucht also auch keine Einweilligung.
Socres
meinst du das jetzt grad echt ernst? (mmarx mein ich)

aber ich will mal nicht so sein:
http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/rech...genen-bild.html
siehe: "oder wo jede denkbare Veröffentlichung oder Verbreitung von vorneherein ohne Einwilligung der fotografierten Person unzulässig wäre."

wenn du das mal genau liest und drüber nachdenkst wirst du es erkennen: IMMER wenn du EINE spezielle PERSON fotografierst ist eine Einwilligung zur Veröffentlichung einzuholen, sonst darfst du sie nicht fotografieren. hier fallen nur die ausnahmen aus §23 Abs. 1 KUG raus... (selbst wenn du die bilder nicht veröffentlichst)
the ox
Zitat(mmarx @ 15 Aug 2011, 20:27)
Lesen, Bernd, kannst du es? Die Einwilligung braucht, wer „Bildnisse […] verbreitet oder öffentlich zur Schau [stellt]“. Jetzt ist Fotografieren aber erst einmal weder verbreiten noch oeffentliche Zurschaustellung, braucht also auch keine Einweilligung.
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Wie heißt die Software mit der sich der Thread auf der Kamera des Fotografierenden einhackt und das hier so schön einbindet? Vielleicht gibts da auch Videos vom Ablauf der Untat? smile.gif

Ansonsten: Herrlicher Thread, erbaut ausserordentlich. Weitermachen bittöööö.
bunglefever
Socres und Schlummerpieps: Polizisten sind solang sie im Dienst handeln, Personen im ÖFFENTLICHEN Dienst, also auch Personen des ÖFFENTLICHEN Lebens, was unter anderem auch heißt, dass Bilder von Polizisten im Dienst VERÖFFENTLICHT werden dürfen, und zwar ohne deren Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Link zu entsprechendem Urteil folgt zeitnah.

€: Und mit dem Kunsturhebergesetz hat das genau ma nüscht zu tun pinch.gif
Socres
wir haben schon gesucht, kein urteil gefunden, daher stützen wir uns ersteinmal auf die gültigen paragraphen. aber bitte such weiter. wenn es ein rechtskräftiges urteil gibt und dies das fotografieren von polizisten generell gestattet (deine vergleiche der wortbestandteile reichen hier imho nicht, personen im öffentlichen dienst sind viele, die darfst du alle nicht einfach fotografieren und irgendwo veröffentlichen)

€: was spricht gegen das KUG?
Schlummerpieps
Ich warte noch auf das Urteil, Bungle. Und das KunstUrhG behandelt alle Rechte am eigenen Bild, aber nein, das hat natürlich überhaupt nichts damit zu tun...
Socres
@bungle, brauchst nicht weiter suchen
http://www.ferner-alsdorf.de/2010/09/poliz.../verkehrsrecht/
mmarx
Zitat(Socres @ 15 Aug 2011, 20:30)
http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/rech...genen-bild.html
siehe: "oder wo jede denkbare Veröffentlichung oder Verbreitung von vorneherein ohne Einwilligung der fotografierten Person unzulässig wäre."*


Ja, dann musst du jetzt nur noch zeigen, dass zu keinem Bild eines Polizisten im Dienst eine Situation denkbar ist, in der die Veroeffentlichung oder Verbreitung von vorneherein ohne Einwilligung des Polizisten zulaessig waere (das heisst konkret, fuer jedes Bild und jede denkbare Situation muss jede Verbreitung und Veroeffentlichung unzulaessig sein), und schon hast du recht.

Zitat(Schlummerpieps @ 15 Aug 2011, 20:36)
Denken, Bernd, kannst du es? Es wurde hier zur Schau gestellt.
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Kannst du nicht zwischen einer abstrakten, allgemeinen Aussage „Das Fotografieren von Polizisten im Dienst verlezt deren Persoenlichkeitsrechte“ und einem konkreten Beispiel „XYZ verletzt durch die Veroeffentlichung der Bilder von Polizisten im Dienst deren Persoenlichkeitsrechte“ differenzieren, oder willst du es bloss nicht?
Schlummerpieps
Es geht hier die ganze Zeit um einen konkreten Falle, Junge.
Socres
Solche Fälle gibt es, siehe zweiter artikel, wenn beispielsweise das foto im rahmen eines ereignisses mit öffentlichem oder zeitgeschichtlicher relevanz entsteht, dann ist eine veröffentlichung nicht notwendigerweise einwilligungspflichtig. da dieser konkrete fall aber weder öffentliches interesse hervorruft (im jur. sinne) oder gar von zeitgeschichtlicher relevanz ist (dazu müssten die beteiligten schon von der rettung der sibirischen tiger zurückkommen oder die kalte fusion erfunden haben) hätte moddin den polizisten so nicht fotografieren dürfen. da gibts einfach nichts dran zu rütteln.

€: http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/rech...genen-bild.html nochmal der link dort steht auch sehr genau drinnen wann beispielsweise dieser umstand gilt (höherer künstlerischer anspruch oder wie das formuliert war, siehe oben) aber auch das wird sich in diesem fall nur sehr schwer beweisen lassen wink.gif
mmarx
Zitat(Schlummerpieps @ 15 Aug 2011, 21:12)
Es geht hier die ganze Zeit um einen konkreten Falle, Junge.
*


Du antwortest auf die Aussage „[…] Polizisten im Dienst durchaus nicht in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden, wenn sie fotografiert werden“ mit „auch Polizisten im Dienst haben ein Persönlichkeitsrecht.“ Das ist natuerlich eine unbestritten richtige Tatsache, wird aber erst dann zu einem geeigneten Argument, wenn daraus auch automatisch folgt, dass das Fotografieren eben diese Persoenlichkeitsrechte verletzt. Jetzt bezieht sich aber eben keine der beiden Aussagen wie von dir behauptet auf einen konkreten Fall, im Gegenteil sprechen beide allgemein von „Polizisten“.

Es gibt jetzt folgende Moeglichkeiten, das aufzuloesen:
- dein Beitrag war gar nicht als ernsthafte Argumentation angelegt, oder
- du hast das vorhergehende Argument schon nicht richtig verstanden/gelesen und auf den konkreten Fall bezogen, oder
- du liest einen anderen Thread als ich.

Zitat(Socres @ 15 Aug 2011, 21:18)
Solche Fälle gibt es […]
*


So, und damit ist also schonmal die allgemeine Aussage, dass das Fotografieren von Polizisten im Dienst unzulaessig ist, widerlegt.
Socres
Du versuchst es dir jetzt auf Teufel komm raus irgendwie hinzubiegen oder? Die Offensichtlichkeit des vorliegenden Falles ignorierst du dabei jedoch.

Zu der Widerlegung: Ich weiß nicht ob du einfach nicht verstehst was in den verlinkten artikeln steht: Es gibt in der Juristerei nie eine allgemeine Aussage im mathematischen Sinne, wohl aber wenn man den gesunden Menschenverstand mit der aktuellen Rechtsprechung verheiratet. Das sagt dann nämlich, übersetzt: Fotografieren von Polizisten im Dienst (oder anderen Menschen wie Müllfahrer Kernkraftgegner oder bärtige Nerds) prinzipiell nur Zulässig wenn man eine Genehmigung einholt, vorher! Diese Genehmigung kann unter wenigen Umständen jedoch hinfällig sein. Dies jedoch sind exklusive Spezialfälle. Gesetze regeln immer ersteinmal die Grundsätzlichkeit und formulieren dann bestimmte Ausnahmen für spezielle, sehr genau abgegrenzte Sachverhalte. Andersrum wärs auch blöd. Das fotografieren von Polizisten im Dienst ist also allgemein ersteinmal unzulässig (ohne genehmigung). Das kannst du ja genau nachlesen. Denn der Spezialfall "Polizist im Dienst" existiert nicht sondern wird anderweitig abgedeckt.
mmarx
Was ist denn so schwer daran, die Aussage einfach so zu formulieren, dass sie richtig wird? Soviel Muehe sollte man sich als Hobbyjurist ja wohl durchaus machen koennen, echte Juristen schaffen das ja regelmaessig auch.
Socres
Bitte weiser Max, zeige es mir wie es geht... -.-
Schlummerpieps
Ich erkläre es dir noch mal in aller Kürze: Es wurde gestern ein Polizist im Dienst fotografiert und hier das Foto zur Schau gestellt. Damit wurden die Persönlichkeitsrechte, speziell das Recht am eigenen Bild, dieses Polizisten verletzt. Das Recht am eigenen Bild wird schon beim Fotografieren verletzt und nicht erst beim Veröffentlichen, denn Bilder bedürfen immer einer Zustimmung zu einer eventuellen Veröffentlichung, sonst dürfen sie gar nicht erst gemacht werden. (Aber dieses Detail ist hinfällig, da die entsprechenden Bilder nun wirklich veröffentlicht wurden und man sich nicht mehr über ein "ist bloßes Fotografieren schon eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts" streiten muss.)

Die entsprechenden Gesetze, warum Persönlichkeitsrechte, im Speziellen die Rechte am eigenen Bild, für alle gelten und keine der Ausnahmen über relative Personen der Zeitgeschichte hier greift, findest du ja auf den Seiten zuvor.
Socres
Achsooooo, na das klingt logisch. Aber was hat dann mmarx erzählt?
mmarx
Zitat(Schlummerpieps @ 15 Aug 2011, 22:45)
Ich erkläre es dir noch mal in aller Kürze: Es wurde gestern ein Polizist im Dienst fotografiert und hier das Foto zur Schau gestellt. Damit wurden die Persönlichkeitsrechte, speziell das Recht am eigenen Bild, dieses Polizisten verletzt.*


Das habe ich nie bestritten.

Zitat(Schlummerpieps @ 15 Aug 2011, 22:45)
Das Recht am eigenen Bild wird schon beim Fotografieren verletzt und nicht erst beim Veröffentlichen, denn Bilder bedürfen immer einer Zustimmung zu einer eventuellen Veröffentlichung, sonst dürfen sie gar nicht erst gemacht werden.*


Wir hatten doch weiter oben schon einmal festgehalten, dass es Faelle gibt, in denen eine Zustimmung eben gerade nicht erforderlich ist, und eine Zustimmung also insbesondere nicht immer erforderlich sein kann. Die Begruendung ist also falsch damit ungeeignet, da sie genauso gut fuer die gegenteilige Aussage „Das Recht am eigenen Bild wird nicht schon beim Fotografieren verletzt, sondern erst beim Veroeffentlichen“ herangezogen werden kann (ex falso …).

Zitat(Schlummerpieps @ 15 Aug 2011, 22:45)
(Aber dieses Detail ist hinfällig, da die entsprechenden Bilder nun wirklich veröffentlicht wurden und man sich nicht mehr über ein "ist bloßes Fotografieren schon eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts" streiten muss.)
*


Ich habe zu keinem Zeitpunkt bestritten, dass die Frage fuer den konkreten Fall hinfaellig ist. Inwiefern ist diese Hinfaelligkeit fuer die allgemeine Aussage relevant?

Zitat(Schlummerpieps @ 15 Aug 2011, 22:45)
Die entsprechenden Gesetze, warum Persönlichkeitsrechte, im  Speziellen die Rechte am eigenen Bild, für alle gelten und keine der Ausnahmen über relative Personen der Zeitgeschichte hier greift, findest du ja auf den Seiten zuvor.
*


Auch das habe ich nie bestritten.

Zitat(Socres @ 15 Aug 2011, 22:50)
Achsooooo, na das klingt logisch. Aber was hat dann mmarx erzählt?
*


Die eine enthaltene Schlussfolgerung ist zwar gueltig, aber nicht korrekt; ansonsten enthaelt die Argumentation nur sowieso unbestrittene Tatsachen. Insgesamt ist sie nicht geeignet, die allgemeine Behauptung, man duerfe Polizisten im Dienst nicht fotografieren, zu untermauern (zumal ja schon geklaert war, dass die Behauptung in dieser Form falsch ist), und ohne diese Behauptung laeuft deine Argumentation, dass auch Polizisten im Dienst Persoenlichkeitsrechte haben, ins Leere, denn diese Tatsache alleine wurde ja nie bestritten. Wenn das natuerlich von vornherein so geplant war, bitte …
Socres
Ich weiß nicht wie du dir diesen Fasching zusammenklamüserst oder welche Pilze man dafür fressen muss. Es ist hinreichend belegt dass du keine Polizisten fotografieren darfst auch nicht wenn sie im Dienst sind, es seihe denn du holst Dir dazu vorher die Genehmigung oder eine der genannten Ausnahmen liegt vor.
Da gibts doch nichts dranne rumzuschlussfolgern?! Das du fein versuchst hier den Mathetroll zu machen ehrt dich, es nutzt aber nunmal nichts, denn deine ganze Schlussfolgerei ist fürn Arsch, da du damit schlecht die Belege umdeuten kannst.

Auch die Behauptung man dürfe Polizisten im Dienst nicht fotografieren (Ausnahmen davon hat nie irgendwer bestritten sondern zusätzlich angegeben) bedarf keiner weiteren Aufdröselei und Verbiegung. Du darfst nicht einfach irgendwelche Menschen fotografieren, das schließt Polizisten, im Dienst oder nicht, ein. Du darfst auch nicht einfach so durch Null teilen, egal welche Farbe die Null hat. (Der Vergleich Null/Polizist mag zwar hier gern für Erheiterung sorgen zielt jedoch nicht auf die dafür notwendige Bedeutung von "Null" ab)

Danke und Schluss. mmarx, du spinnst!
mmarx
Wie schwer ist es denn eigentlich, den Unterschied zwischen „Du darfst nicht“ und „Du darfst nicht, ausser […]“ zu sehen? Offensichtlich gibt es da einen, denn der eine Satz ist laenger als der andere. Aber nein, du hast schon recht, es liegt sicher eher daran, dass ich spinne, als dass du nicht in der Lage bist, genau zu formulieren, was du eigentlich sagen willst …
Socres
ich wechsel munter zwischen beiden schreibweisen, find dich damit ab.

und max, ich hab jetzt alle posts nochmal gelesen und finde keine einzige stelle auf die du deine behauptungen stützen könntest. nirgends. niemand hat behauptet daß das "fotografieren von polizisten im dienst" _immer_ unzulässig ist sondern grundsätzlich, das ist ein terminus der nicht nur unter juristen genutzt wird um bestimmte sachverhalte mit einer regel zu belegen ohne notwendiger weise ausnahmen zu verbieten (die auch benannt worden). aber es hat eh keinen sinn, du reitest hier auf irgendwelchen kunstvollen aussage verbiegungen rum die jeglicher grundlage entbehren.
mmarx
Zitat(Socres @ 16 Aug 2011, 01:40)
niemand hat behauptet daß das "fotografieren von polizisten im dienst" _immer_ unzulässig ist sondern grundsätzlich, […]
*


Es ist aber gerade zwingend notwendig, dass das Fotografieren von Polizisten im Dienst immer eine Verletzung ihrer Persoenlichkeitsrechte ist, damit Beitrag #203 kein non sequitur ist; aber du hast ja selbst gerade bestaetigt, dass das nicht der Fall ist.
Socres
Und du hast "verletzen der Persönlichkeitsrechte" nicht verstanden oder? da du dich aber nur sinnfrei an formulierungen entlanghangelst weil du entweder nicht verstehst was da steht (ich kann den zusammenhang jedenfalls nicht nachvollziehen, er ist schlicht und ergreifend nicht vorhanden) oder weil du einfach bock auf trollen hast, das sei dir gegönnt. wo bitte ist das problem? auch wenn die formulierungen, sowohl von bungle als auch von schlummerpieps leider deine formalen vorstellungen nicht erfüllen, so kann jeder verstehen wie sie gemeint sind, da gibt es überhaupt kein problem und nichts beißt sich. selbst wenn man die genaue formulierung analysiert und zerbröckelt stellt man fest: in dem beitrag wird zu genau keinem schluss gekommen, also kann dieser auch nicht fehlerhaft sein. es wird einzig die behauptung polizisten würden nicht in ihren persönlichkeitsrechten verletzt wenn sie fotografiert werden(ohne ausnahmen zu nennen, was eine allgemeingültigkeit impliziert) dadurch widerlegt, dass polizisten sehr wohl die selben persönlichkeitsrechte (der bezug zum foto ergibt sich automatisch durch die angabe des kontextes [kug und thread]) haben wie alle anderen auch, die ausnahmen ergeben sich ebenfalls aus dem kontext kug. dadurch verliert die aussage "polizisten werden nicht in ihren persönlichkeitsrechten beschnitten wenn sie fotografiert werden (generalität ergibt sich aus der formulierung)" ihre gültigkeit. sicher wirst du auch das hier wieder versuchen zu zerbröckeln, tu dir keinen zwang an. der versuch anhand losgelöster formulierungen hier irgendwelche argumentativen schwächen aufzudecken bleibt käse. alles ergibt sich aus dem kontext, so ist das außerhalb von computern manchmal. ich weiß das ist beängstigend, aber die meisten menschen lernen das im laufe ihres lebens. man nennt das dann ganz gerne Kommunikation.
schennster
Euch fehlt ganz klar die Struktur!

Klären solltet ihr dies:

Folgt aus einem Verbot, bestimmte Bilder zu veröffentlichen, zugleich (gleichsam automatisch) ein Verbot, diese anzufertigen?

Kommt neben dem KUG vielleicht das Polizeirecht (fürs Anfertigen / Veröffentlichen) in Betracht?

Und wie sieht es eigentlich mit den Rechten von dem aus, der das Bild angefertigt hat - darf einfach ein Dritter dieses Bild (wenn es ihm zugänglich ist) posten?
legu
Zitat(schennster @ 16 Aug 2011, 20:27)
Folgt aus einem Verbot, bestimmte Bilder zu veröffentlichen, zugleich (gleichsam automatisch) ein Verbot, diese anzufertigen?
*
Nein.

Zitat
Kommt neben dem KUG vielleicht das Polizeirecht (fürs Anfertigen / Veröffentlichen) in Betracht?

Polizeirecht regelt die Eingriffsbefugnisse der Polizei(-behörden) in Rechte der Bevölkerung. Für die im Raume stehende Frage ist das KunstUrhG die richtige Adresse. Es kann allerdings in Ausnahmefällen sein, dass noch eine noch speziellere Norm (z.B.) einschlägig ist.

Zitat
Und wie sieht es eigentlich mit den Rechten von dem aus, der das Bild angefertigt hat - darf einfach ein Dritter dieses Bild (wenn es ihm zugänglich ist) posten?

Nein, siehe KunstUrhG. Es kommt auf die Veröffentlichung an.

Kurz: Die Fotos durften angefertigt werden. Die Polizei hätte dieses unterbinden können oder die Kamera beschlagnahmen können, wenn es Anhaltspunkte gegeben hätte, dass sie veröffentlicht werden. Wir wissen ja bereits: Dieses ist ohne Einwilligung nicht erlaubt, es sei denn, die Ausnahmen des § 23 KunstUrhG greifen. Die rechtswidrige Veröffentlichung wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis max. 1 Jahr bestraft.


Stormi
Also Anfertigen geht soweit klar, aber veröffentlichen niemals ohne Zustimmung, es sei denn Zeitgeschichte und so? Habe ich das richtig verstanden?
HGAZIS
vlt wirds ja mal zeitgeschichte - also schön aufheben
legu
Zitat(HGAZIS @ 16 Aug 2011, 22:44)
vlt wirds ja mal zeitgeschichte - also schön aufheben
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Blödsinn! Es kommt auf die Veröffentlichung an. Das meint auch den Zeitpunkt der Veröffentlichung.
chelys
Wenn man eure Streitereien mal ausblendet bleibt nicht viel übrig. Was man hier so rauslesen kann: es ist eine Grauzone und eigentlich gibt es keine klaren Aussagen zum Problem, richtig? Hätte mich nämlich auch mal interessiert, wie genau es sich damit verhält... keine Juristen mit Erfahrung in diesen Dingen hier?
HGAZIS
yo hier ist der bus mit der zeitgeschichte schon abgefahren xD
aber isses demnach rechtens wie blöde alles und jeden zu fotografieren falls derjenige mal berühmt/wichtig/tot ist um somit zeitgeschichte zu dokumentieren shocking.gif
aeon
Zitat(chelys @ 16 Aug 2011, 23:42)
Wenn man eure Streitereien mal ausblendet bleibt nicht viel übrig. Was man hier so rauslesen kann: es ist eine Grauzone und eigentlich gibt es keine klaren Aussagen zum Problem, richtig? Hätte mich nämlich auch mal interessiert, wie genau es sich damit verhält... keine Juristen mit Erfahrung in diesen Dingen hier?
*

eigentlich gehts in dieser diskussion nur darum, dass anfertigen nicht gleich veroeffentlichen ist, ersteres hat schlummerpieps als verletzung der persoenlichkeitsrechte des photographierten bezeichnet, weil sie es mit der veroeffentlichung gleichsetze, diesen umstand hat mmarx versucht zu berichtigen...soweit haben das auch alle ausser socres und schlummerpieps verstanden biggrin.gif

@HGAZIS: darum gehts ja nicht...
Schlummerpieps
Äh nein, liebe Aeon. _Du_ hast es nicht verstanden. Lies noch mal meinen Startpost (der in irgendeinem der anderen Threads verschollen ist) zu der ganzen Geschichte durch. Da steht was vom "veröffentlichen der 'Fahndungsfotos' ".

Afaik ist legu ja Jurist und stimmt mir im weitesten in meiner Rechtsauslegung zu.
Socres
Zitat(aeon @ 17 Aug 2011, 06:49)
eigentlich gehts in dieser diskussion nur darum, dass anfertigen nicht gleich veroeffentlichen ist, ersteres hat schlummerpieps als verletzung der persoenlichkeitsrechte des photographierten bezeichnet, weil sie es mit der veroeffentlichung gleichsetze, diesen umstand hat mmarx versucht zu berichtigen...soweit haben das auch alle ausser socres und schlummerpieps verstanden  biggrin.gif

@HGAZIS: darum gehts ja nicht...
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falsch, das hat niemand als verletzung der persönlichkeitsrechte ausgelegt. die verletzung ergibt sich erst durch kug. ich habe einzig behauptet daß man die fotos ohne einwilligung nicht hätte anfertigen dürfen. dabei bezog ich mich auf einen der oben genannten links. im gegensatz zu dir habe ich diesen gelesen und als nicht-jurist kann man durchaus zu dieser auslegung gelangen. nachdem ich gestern mit legu telefonierte kamen wir zu dem schluß, daß das anfertigen prinzipiell erstmal erlaubt ist, jedoch gelten auch hier logische einschränkungen. wenn fotos angefertigt werden mit dem ziel der veröffentlichung (was hier ja der fall war) dann brauchts es die einwilligung. natürlich gibts dann noch ein paar dinge die das anfertigen ausschließen aber geschenkt, die spielen hier ja keine rolle.

fakt ist eins: der nacktschreiter hat eine ordnungswidrigkeit begangen, moddin eine straftat, mit dem nacktschreiter beschäftigt sich aller höchstens das ordnungsamt, mit moddin stattdessen ein staatsanwalt(wenn es zu einer anzeige käme).
Socres
Noch eine Anmerkung in moderatorischer Sache. Die nächste persönliche Beleidigung wird geahndet. Bitte überlegt was ihr schreibt. Das gilt insbesondere für aeon, TheNeedle und k.rieger!
fuckfish
Au fein, für die Beleidungsliste nominier ich zusätzlich noch Socres, Schlummerpieps und Katze, nur um auf Nummer sicher zu gehen =)

OT: Was wäre, wenn man die Bilder mit Photoshop so verändert, dass zwar die Gesichter noch erkennbar sind, aber ein künstlerischer Aspekt nicht von der Hand zu weisen ist?

/edit: Gnihihi, fuckfish hat was mit Photoshop gesagt
Socres
ich sprach von persönlichen beleidigungen, liest du genau, erkennst du was gemeint ist!

die künstlerische absicht hätte aber dann beim anfertigen des fotos bestehen müssen und der kontext muss diesen schluss auch zulassen, hier alles nicht der fall
iggi
Absicht lässt sich prinzipiell weder in die eine noch die andere Richtung nachweisen. Wenn man ab und zu mal Fotos macht und sich mit dem KUG befasst, weiß man auch, wie schwammig und auslegbar das alles ist. Es wurde bereits alles gesagt (ein leider auch viel mehr), deshalb verstehe ich auch nicht, warum ihr auf Krampf diese Diskussion weiterführt.
fuckfish
Zitat(Socres @ 17 Aug 2011, 10:10)
ich sprach von persönlichen beleidigungen, liest du genau, erkennst du was gemeint ist!

Ich versteh genau, was gemeint ist. Deswegen ja mein Post, weil auch diese genannten Accounts gerne mal dazu tendiern ;-)
Socres
keine sorge, wenn ein account aus deiner liste böse ist wird auch dieser moderiert! und jetzt zurück zum thema, klar?!
stabilo
Hmm, ich wollte vorhin schon schreiben, dass mir persönlich unwohl bei dem Gedanken ist, dass Socres Moderatorenrechte hat. Ich glaube nicht, dass das hier gut funktionieren wird.
Socres
ich würde euch bitten euch weniger sorgen zu machen wer moderiert sondern euch weiterhin auf das eigentliche thema des threads konzentrieren.
aeon
ich frage mich, wo ich jetzt persönlich beleidigt habe...aber schön dass du in diesem thread so akriebisch bist smile.gif

um noch mal darauf zurück zu kommen, was mmarx störte: schlummerpieps bezeichnete das PHOTOGRAPHIEREN als Persönlichkeitsverletzung nach KUG - hierzu bitte den ALLERERSTEN POST in diesem Thread GENAU lesen, das war Ausgangspunkt dieser Diksussion, deswegen forderte $jemand (name vergessen) auch, doch den Namen der Software preiszugeben, welche beim photographieren sofort hier bei exma das jeweilige Photo postet...vasteheste? lol.gif

Wir wissen natürlich, dass man Photos von Menschen nich einfach so veröffentlichen darf, es sei denn sie sind zu dem Zeitpunkt als das Photo entstand Personen des öffentlichen Lebens oder von öffentlichem Interesse oder die Situation in der das Photo gemacht wurde hatte zu dem Zeitpunkt, als es gemacht wurde, eine zeitgeschichtliche Relevanz...daran hat sich Juri vllt nicht gehalten, ich hoffe niemand bestraft ihn deswegen. noexpression.gif
stabilo
Na dann ist ja alles fein.

Und der Faden kann eigentlich zu. Alles rechtlich wichtige wurde gesagt. Eine Ordnungswidrigkeit und eine Straftat identifiziert. Alles weitere ist doch nur noch Sich-im-Kreis-drehen. Um des Diskutierens willen. Rechthaberei. Vll. auch auf beiden Seiten.
Objektiv betrachtet sind hier keine weiteren Erkenntnisse zu erwarten. Vll. macht man den Faden mal für eine Woche zu, sodass sich die Gemüter beruhigen. Dann kann man ihn ja wieder aufmachen und schauen, ob noch irgendwas an Kenntnisgewinn (in rechtlichen Belangen) hinzukommt.
Socres
Ich bitte euch zum wiederholten male, auch dich katze, nur noch und ausschließlich über das threadthema zu diskutieren, nicht über die moderation, nicht darüber wer wen beleidigt hat und auch nicht wie ihr das findet daß ich moderiere. keine sorge, es wird niemand zu kurz kommen und niemand bevorteilt!
aeon
übervorteilt, vllt?

woran erkenne ich denn, dass ich das photo eines polizisten veröffentlichen darf? wenn zb ein poilizist nach einer heroischen tat am straßenrand sitzt und heult, weil ihn das so mitnimmt, is das dann ok? (ich hab so ein foto zufällig)
Socres
[privatmodus]ich denke das stellt eine ausnahme der ausnahme nach §23 Abs 2 KUG dar.
vgl: http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html [/privatmodus]
mmarx
Zitat(Socres @ 17 Aug 2011, 08:32)
fakt ist eins: der nacktschreiter hat eine ordnungswidrigkeit begangen, moddin eine straftat, mit dem nacktschreiter beschäftigt sich aller höchstens das ordnungsamt, mit moddin hoffentlich ein staatsanwalt.
*


Was ein Antragsdelikt ist, weisst du aber?
legu
Zitat(mmarx @ 17 Aug 2011, 13:23)
Was ein Antragsdelikt ist, weisst du aber?
*

Man könnte glauben, es geht hier nur darum, wer das letzte Wort hat. Schämt Euch!

Das Strafantragserfordernis ändert nichts daran, dass die Veröffentlichung eine Straftat ist.
mmarx
Ja, sie ist aber entscheidend dafuer, ob sich ein Staatsanwalt damit beschaeftigt oder nicht.
Stormi
Es wurde ja nun nicht postuliert, dass ein Staatsanwalt sich damit beschäftigen wird, sondern lediglich Vorfreude auf das eventuelle Verknacken eines Clubkollegen signalisiert. Somit alles safe.
HGAZIS
genau werft den purschen zu poden !!
Juri
​​
Socres
Das hat alles nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun!
Juri, auch du, bleib ruhig.


[privatmodus]juri natürlich habe ich nicht und werde ich auch keine anzeige erstatten, das wär dann wirklich nicht verhältnismäßig. ich hätte meinen unmut vieleicht weniger hart in den schlussatz legen sollen. werde ihn also umformulieren. danke für den hinweis.[/privatmodus]