Das Verwaltungsgericht Lüneburg entschied, daß für »Studentenbude« keine Zweitwohnsitzsteuer zu zahlen ist, auch wenn der Hauptwohnsitz bei den Eltern gemeldet ist.

Die Voraussetzung ist allerdings, daß in der elterliche Wohnung kein eigenes Bad/Küche vorhanden ist. Das war im konkreten Fall gegeben.

Zudem waren die Richter der Auffassung, daß diese Steuer für wirtschaftlich leistungsfähige Menschen gedacht ist – das ist man als Student, der BAföG bezieht, aber keinesfalls.

Offen ist die Frage, ob dieses Urteil Grundsatzcharakter trägt, schließlich läuft im Moment noch eine Klärung beim Bundesverfassungsgericht.

(vgl. anwalt.tv)

(quelle: www.stura.htw-dresden.de)