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Schlachter
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Keine Rüge für "Bomben-Holocaust"

Politiker aller demokratischen Parteien waren entsetzt, als die NPD im Sächsischen Landtag die Luftangriffe auf Dresden als "Bomben-Holocaust" bezeichnete. Juristisch hatte das keine Folgen, da Abgeordnete für Reden im Parlament nicht bestraft werden dürfen. Jetzt bekommt der NPD-Mann nicht einmal eine Rüge - aus rein formalen Gründen.

Dresden - Das von NPD-Abgeordneten in einer Debatte über die alliierten Luftangriffe auf Dresden gebrauchte Wort "Bomben-Holocaust" wird vom sächsischen Landtag nicht gerügt. Wie eine Sprecherin in Dresden mitteilte, hat das sächsische Parlamentspräsidium beschlossen, keinen nachträglichen Ordnungsruf zu erteilen. Landtagspräsident Erich Iltgen halte dies im Nachgang für problematisch, sagte sie zur Begründung. Gleichzeitig habe das Präsidium jedoch ein neues Verfahren für künftige Fälle beschlossen.

Bei ähnlichen Vorkommnissen wie dem in der Januar-Sitzung werde das Präsidium sobald wie möglich zusammentreten und das Protokoll des stenografischen Dienstes über die Rede des betreffenden Abgeordneten zur Grundlage seiner Beratungen machen sowie dann über mögliche Maßnahmen entscheiden. Der Abgeordnete werde dabei angehört, hieß es weiter.

Abgeordnete der rechtsextremistischen NPD hatten während der Januar-Sitzung des Landtages die alliierten Luftangriffe mit der Vernichtung der Juden im Dritten Reich gleichgesetzt und dabei vom "Bomben-Holocaust" gesprochen. Die Redebeiträge hatten für bundesweite Empörung gesorgt.

BKA warnt vor wachsendem Gewaltpotenzial der NPD

BKA-Präsident Jörg Ziercke warnte unterdessen im Berliner "Tagesspiegel" vor einem wachsenden Gewaltpotenzial bei NPD-Aufmärschen. Ziercke kündigte ein BKA-Frühwarnsystem für Rechtsextremismus an. Das Bundeskriminalamt wolle versuchen, mit neuen Analyseprojekten die Strukturen der rechtsextremen Szene intensiv zu durchdringen.

Im Kampf gegen rechtsextreme Internet-Kriminalität forderte er, dass Provider ihre Daten mindestens sechs Monate speichern müssen, "damit beweiskräftig ermittelt werden kann, wer wann auf strafbare Websites zugegriffen hat". Auch eine Verschärfung des Versammlungsrechtes verlangte Ziercke.


also so langsam reichts. ich meine die NPD ist gewählt und hat damit gewisse rechte, aber das die machen können was sie wollen trägt nicht gerade dazu bei die NPD wieder aus dem landtag zu kippen. das gibt doch der NPD nur rückenwind, wenn die merken, das es keine folgen hat, gegen die regeln zu verstossen.

hier gehts zum artikel
Hrothgar
Hallo,

zum Einen reicht entweder ein Quote mit Quellenangabe oder ein Link. Den ganzen Text brauchste hier nicht posten, das macht die Sache nur schlecht lesbar.

Zum Anderen:

Es gibt im Landtag wie in jedem Parlament gewisse Spielregeln, an die sich jeder halten muss. Der NPD einen nachträglichen Ordnungsruf zu verpassen wäre zu mindest sehr hart an der Grenze des Erlaubten. Wenn Herr Iltgen sich dazu hinreißen ließe, wäre das doch nur Wasser auf die Mühlen der NPD-Propaganda, die immer schreit, sie würde vom "System" verfolgt werden.

Im übrigen bin ich der Meinung, dass man diese Leute nur auf eine Art "aus dem Parlament kippen" sollte, nämlich indem man denen bei der nächsten Wahl die rote Karte zeigt.

Wenn die sich vorherstrafbar machen ist das ein ganz gewöhnliches Polizeiproblem und dann gehören die nicht anders behandelt, als andere Verbrecher auch.

Der Hrothgar