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Vollständige Version anzeigen: DNS-Erfassung auch bei kleineren Delikten?
neo
QUOTE
Schily will auch von Ladendieben DNS-Proben

Otto Schily will die Speicherung von Genmaterial zum Standard bei erkennungsdienstlichen Maßnahmen der Polizei machen. Selbst bei Bagatelldelikten mit Wiederholungscharakter seien solche Maßnahmen gerechtfertigt, meint der Innenminister.

Berlin - Das gelte auch für einen Ladendieb, der mehrfach in Erscheinung trete und der auch mit schweren Strafen zu rechnen habe, sagte Schily am Abend im ZDF-Magazin "Frontal 21".

Der Streit um die Ausweitung von DNS-Analysen bei der Verbrechensbekämpfung sorgt mittlerweile für veränderte politische Fronten: Schily und die SPD streben Hand in Hand mit CDU und CSU eine deutliche Ausweitung des genetischen Fingerabdrucks an. Grüne und FDP lehnen dies aus Sorge um Persönlichkeitsrechte und Einschränkung richterlicher Kontrolle ab.

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Das würde natürlich die Verbrechensaufklärung um einiges vereinfachen bzw. schneller machen, wenn überall, wo bisher der fingerabdruck genommen wurde und ein foto gemacht wurde, eine Genprobe entnommen wird und die in einer datenbank gespeichert wird. gerade bei tötungsdelikten sind die täter oftmals schon vorbestraft und es ist um einiges schwieriger keine DNS-Spuren an einem Tatort zu hinterlassen als Fingerabdrücke.
würdet ihr da eine verletzung der persönlichkeitsrechte sehen und wenn ja, wie würden diese aussehen?
mir ist es ziemlich egal, ob ein fingerabdruck oder eine genprobe entnommen wird, weil mir momentan nicht viel einfällt, wie man das missbrauchen könnte..
Chris
Das Problem ist einfach diesjenige, dass große Teile der Bevölkerung eingescannt werden. Da könnte man auch gleich von jedem Neugeborenen die Gendaten aufnehmen. Wer legt fest, welche Delikte das sind? Fallen auch z.B. falsch Parken unter diese Bagatelldelikte.

Das Problem bei solchen Dingern ist einfach die Frage, was man alles über bestimmte Personen herausfinden kann, die in dieser Datenbank sind, und ob das Mittel angemessen ist.
Was passiert denn bei einem Ladendiebstahl. Entweder ich schaffe es den Typen zu ergreifen, dann kann ich ihn in 99,9% aller Fälle auch ohne Gentest identifizieren, indem ich z.B. sein Foto oder seinen Fingerabdruck vergleiche. Schaffe ich es nicht ihn zu ergreifen finden sich am Tator noch tausende andere Genspuren. Welche Vorteile bringt also das Genmaterial?

So und wenn ich nun so eine Datenbank habe, was könnten wir noch daraus ableiten. Wird da nur eine eindeutige Identifikation gespeichert, oder macht man gleich noch eine schicke Analyse, was für Krankheiten die Person hat? Also könnte durchaus die informelle Selbstbestimmung der Menschen sehr stark eingeschränkt sein. Vor allem wäre natürlich denkbar, dass ich irgendjemanden als Ladendieb anschwärze, der bekommt erstmal seinen Routinecheck bei der Polizei und sein Genmaterial bleibt in den Akten, auch wenn ihm nachher nichts angehängt werden kann.

Und zu guter Letzt natürlich die schon angesprochene Einschränkung der richterlichen Kontrolle. Wenn bei Bagatelldelikten schon die Gendaten abgenommen werden, kann man schwerlich immer einen Richter bemühen, der das beurteilt. Nein, die ganze Sache wird in Hände der Polizei gelegt. Und damit kann quasi immer überall jedem die Gendaten abgenommen werden. Und sicherlich ohne Erklärung, was damit geschieht, wie lange diese gespeichert werden, und warum überhaupt. "Erst Gentest, dann blasen, dann Drogenschnelltest, ach ja Führerschein und Fahrzeugpapier auch bitte"
Perseus
was ich an dem ganzen Thema konfus finde, ist, dass vor Tagen Vaterschaftstests verboten worden sind, bei denen ohne das Wissen des Kindes die Gene mit denen des vermeintlichen Vaters verglichen werden. Dies würde die informationelle Selbstbestimmung des Kindes verletzen. Nun aber will man jedem vermeintlichen Straftäter die Gene entnehmen?
Da verletzt man nix, weil er weiß, dass sein genetischer Fingerabdruck gespeichert wird? wacko.gif
rakete
QUOTE (Perseus @ 19 Jan 2005, 00:09)
was ich an dem ganzen Thema konfus finde, ist, dass vor Tagen Vaterschaftstests verboten worden sind, bei denen ohne das Wissen des Kindes die Gene mit denen des vermeintlichen Vaters verglichen werden. Dies würde die informationelle Selbstbestimmung des Kindes verletzen. Nun aber will man jedem vermeintlichen Straftäter die Gene entnehmen?
Da verletzt man nix, weil er weiß, dass sein genetischer Fingerabdruck gespeichert wird? wacko.gif

ääh, falsch, ohne das einverständnis der Mutter soll das nichtmehr gehen, aber auch nur wenn demnächst der entsprechende Gesetzesentwurf durch kommt...

ich hab schon garnichtmehr die Kraft mich darüber auftzuregen, es wird der Gläserne MEnsch kommen, mit ID Karte für jeden, wo sein komplettes Genmaterieal abgespeichert ist... defacto werden diese daten dann auch bei Staat liegen, defacto werden dann auch die grösseren Firmen genau wissen, wenn man besser nicht einstellt, weil er ein 50% diabetis risiko ab 40 hat... defacto ...

denkt halt selber, macht die augen auf! und wehrt euch!
Hanno
QUOTE
Wird da nur eine eindeutige Identifikation gespeichert, oder macht man gleich noch eine schicke Analyse, was für Krankheiten die Person hat?


Für die Identifizierug mittels DNS wird der sog. "unkodierte Teil" unseres Genoms verwendet, d.h. man kein keine Rückschlüsse auf persönliche Eigenschaften der Person ziehen.

QUOTE
"Erst Gentest, dann blasen, dann Drogenschnelltest, ach ja Führerschein und Fahrzeugpapier auch bitte"


Wurde dir bei der Verkehrskontrolle schonmal n Fingerabdrück abgenommen?! Wenn es soweit ist das ich mich durch kriminelle Handlungen bei der Polizei so beliebt gemacht hab das sie von mir Foto und Fingerabdruck nehmen wollen, bitte schön, sollen se meine Gendaten auch noch haben, wen interessierts? Das is meine Meinung. smile.gif
Chris
QUOTE (wikipedia)
Unter einem Bagatelldelikt versteht man im deutschen Strafverfahrensrecht eine Straftat von geringer Bedeutung.

Die Staatsanwaltschaft kann von der Strafverfolgung bei Bagatelldelikten absehen oder ein bereits bestehendes Verfahren gemäß § 153 StPO einstellen (auch vorläufig unter Erteilung von Auflagen und Weisungen), wenn es sich um Vergehen (nicht um ein Verbrechen) handelt. Dies ist Ausdruck des Opportunitätsprinzips. Demnach ist die Anklageerhebung bei Straftaten geringer Bedeutung in das Ermessen der Staatsanwaltschaft gestellt (lat. opportunus u.a. für: angebracht, angemessen).

Als Bagatelldelikte sind Vergehen anzusehen, bei denen kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Im Übrigen darf die Schuld des Täters nur gering sein.


Vertrauen wir Wikipedia stellen wir fest, dass ein Ladendiebstahl schon lang kein Bagatelldelikt mehr ist. Die Frage stellt sich nur, ob das Wort aus der Zeitung oder aus dem Mund unseren geliebten Schilys kommt.

Im deutschen Recht werden meines Wissens ohnehin nur Fingerabdrücke genommen, wenn die Identifikation unklar ist, bzw. wenn man annimmt, dass diese Person schon früher sich etwas geleistet hat, von dem man Fingerabdrücke besitzt. Da sowieso der neue Ausweis einen Fingerabdruck enthält, nimmt man dann quasi überall Fingerabdrücke, und dürfte auch nach Schily überall Genproben entnehmen. Schönen Dank auch.
wombat1st
ich werfe mal einen ganz anderen gedanken in den thread:

ein fingerabdruck kann nur dort sein, wo der verursacher auch war. eine paar gene kann ich überall verlieren. wenn mir ne schuppe im bus runterfällt, wenn ich bei bekannten ein haar auf dem sofa verliere, usw.
mit heutigen methoden ist es ja nun möglich ständig überall solche "körperabfälle" zu finden. werden dann beim nächsten schlecker diebstahl, alle 100 kunden des tages erstmal verdächtigt, weil in der nähe irgend ein genschnipsel gefunden wurde?
ich möchte mich NICHT unter generalverdacht stellen lassen und mich dafür rechtfertigen, warum ich zu einer bestimmten zeit an einem bestimmten ort war.
trannoc
Ich verstehe nicht, wo das Problem bei der ganzen Sache ist...

DNS-Datenbank von allen und dann vergleichen.
Ich weiß nicht wie groß der Aufwand des Erfassens und Vergleichens ist, aber es wird sicher (noch) nicht von jetzt auf gleich gehen und somit selbst eine Grenze für das Vergehen setzten.
Es werden wie schon gesagt nur nicht codieren Bereiche verwendet, trotzdem kann man dort unter Umständen bei gen-abweichungen ev. nähere Informationen über die Person in diesem Bereich bekommen.

Aber WARUM NICHT?
Überwiegen die Vorteile nicht einfach!?

DNS überall hinterlassen?
Na wenn du im Bus DNS verlierst, wirst du dich im Bus vermutlich auch irgendwo festhalten und dort einen Fingerabdruck hinterlassen.
"NICHT unter generalverdacht" ... aber das ist doch jetzt schon so. Jeder der zur DER Zeit an DEM Ort war ist zunächst verdächtig... es gibt bei "Schlecker" sicher auch tausende "normale" Fingerabdrücke nicht nur genetische.
Es ist einfacher jene Fingerabdrücke nicht zu hinterlassen, als ohne DNS-Spure zu verschwinden.
schurzenjager
Habt ihr "Gattaca" gesehen, oder "Brave new world" gelesen? Wollt ihr so eine Gesellschaft?
Das mit dem 'Generalverdacht' liegt bei so einer EKD - Maßnahme gar nicht so fern.
georg
ich bin voll und ganz für die einführung einer vollständigen dns-datenbank.
da kann ich endlich meinen wahlzettel auch mit meinem gen-code unterschreiben.