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Vollständige Version anzeigen: Bush und das deutsche Recht
Chris
Zitat

Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.


© StGB §80

Wir der gute Mann jetzt eingekastelt, wenn er nach Deutschland auf Besuch kommt? :)
mcnesium
Besser wärs! blink.gif
little-giant
die brd war nicht dran beteiligt. Schönen gruß!
Chris
Da steht ja auch: "an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll". Und soweit ich mich recht erinnere, war Mr. Bush ziemlich ungehalten darüber, dass von Deutschland keine Soldaten für den Einsatz kamen. Weiterhin war Deutschland sehr wohl an dem Krieg beteiligt, da sie z.B. Überflugsrechte garantierten. Im Nachhinein gab es sogar Lob von den USA, dass Deutschland trotzdem es keine Soldaten geschickt hatte, mehr für das "Gelingen" des Feldzuges beigetragen hat, als manch anderer Staat.

Und Gefahr gab es allemal, da ja laufend im Gespräch war, dass Mr. Hussein (oder Saddam, wie er liebevoll von den Medien(schlächtern) genannt wurde) Deutschland ganz einfach mit seinen Raketen angreifen könnte.
rakete
Gesetze sind nur dazu da das Volk zu unterjochen, sobald du über dem Volk stehst gelten andere Gesetze... leider...
sparklet
Meine Vermutung: Der Artikel 26 bezieht sich nur auf Bewohner des Bundesgebietes. Das lässt auch der Absatz 2 des Artikels vermuten! Und Bush ist ja nun keiner von uns wacko.gif
little-giant
seid da mal froh darüber, die amis jedenfalls wären froh, wenn bush deutscher wär, denn dann hätte er selbst mit 100% der stimmen nicht präses werden dürfen (ein beschissen konstruierter witz, ich weiss...)
Chris
Gesetze gelten grundsätzlich auf das Gebiet bezogen und nicht auf die Einwohner. Deswegen müssen sich Ausländer in Acht nehmen, wenn sie zu schnell fahren. Es gilt weiterhin der Grundsatz der Zustellbarkeit. D.h. man kann Gesetze brechen, soviele man will, solange es nicht möglich ist, die Vorladung zuzustellen, passiert einem auch nichts. Jetzt legt lediglich der Staat fest, welche Straftaten er verfolgen will, wenn sie im Ausland passieren:
Zitat
Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden:
1.  Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80);
(§3 StGB)
D.h. es ist völlig egal wer einen Angriffskrieg vorbereitet, in den Deutschland hineingezogen werden könnten. Wenn er auf deutschem Boden geschnappt wird, kann er dafür verurteilt werden.