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Vollständige Version anzeigen: Brandanschlag auf Obdachlosen
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Hohe Haftstrafen für junge Täter

Wegen eines beinahe tödlichen Brandanschlages auf einen Obdachlosen in Brandenburg müssen zwei junge Männer für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Gericht verurteilte die Angeklagten wegen versuchten Mordes zu viereinhalb und siebeneinhalb Jahren Haft. Das Opfer hatte bei der grausamen Tat mehr als ein Drittel seiner Haut verloren.


Frankfurt an der Oder - Der 19-jährige Angeklagte hatte im Prozess vor dem Landgericht Frankfurt an der Oder ein Geständnis abgelegt, sein 23 Jahre alter Komplize hatte jede Beteiligung bestritten. Der ältere Angeklagte erhielt die längere Haftstrafe. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Männer am frühen Morgen des 16. Juni 2004 im brandenburgischen Beeskow den stadtbekannten Obdachlosen zunächst nach Bargeld durchsucht hätten, als dieser auf einer Parkbank seinen Rausch ausschlief. Da sie nur Zigaretten, Bier, einen Schlüssel und einen Ausweis fanden, hätten sie aus Verärgerung beschlossen, ihn zu töten, sagte ein Justizsprecher. Zuvor habe einer der beiden dem Opfer zunächst noch auf den Kopf uriniert.

Die Angeklagten steckten die Kunstfaser-Jacke des noch immer apathisch Schlafenden mit Feuerzeugen an. Aus einiger Entfernung beobachteten sie dann, wie die Flammen auf den ganzen Oberkörper, den Kopf und die Arme ihres Opfers übergriffen. Der Obdachlose erlitt Verbrennungen zweiten und dritten Grades. Er überlebte nur dank der schnellen Hilfe einer Passantin und intensiver medizinischer Behandlung. Die Frau hatte das Feuer aus 300 Meter Entfernung gesehen, war in den Park gefahren und hatte dem Opfer die brennende Jacke vom Leib gerissen. Der Obdachlose hatte wochenlang in Lebensgefahr geschwebt, mittlerweile lebt er in einer betreuten Wohnung.

Der 19-jährige Angeklagte hatte die Vorwürfe weitgehend eingeräumt, die Tötungsabsicht aber bestritten. Sie hätten dem Mann nur "eins auswischen", ihn aber nicht töten wollen, sagte er vor Gericht. Sein 23-jähriger Nachbar auf der Anklagebank hatte dagegen erklärt, er habe dem Obdachlosen nur Bier gestohlen und sei dann gegangen. Die Staatsanwältin hatte sechs und neun Jahre Haft wegen versuchten Mordes gefordert. Die Verteidiger hatten erklärt, die Tötungsabsicht sei nicht nachzuweisen und für deutlich niedrigere Haftstrafen plädiert.


Quelle: Spiegel Online

QUOTE
Hammerhart...
was hält ihr davon?
sind die strafen gerecht oder vielleicht noch zu milde?
SidKennedy
die beiden täter kommen aus der stadt wo ich auch wohne - der eine war mal mein direkter nachbar. und die strafe die die bekommen haben spiegelt wahrhaftig nich das wieder was die verbockt haben. hatte auch schon die ein oder andere begegnung mit den in der rechten "szene" dort sehr bekannten arschlöchern.
Hanno
Zu milde... Sowas abartiges muss hart bestraft werden... Zumal die ja nun wirklich alt genug waren um zu wissen das sie dafür n Dickes Ding dran kriegen... Meine Meinung.
rakete
einen schlafenden Menschen anzünden und zu sagen, man hätte ihn nicht umbringen wollen ist wirklich grotesk...

ich wünsch den beiden, das sie nach ihrer Haft selber auf der Strasse landen.. angry.gif
wombat1st
QUOTE (rakete @ 04 Apr 2005, 18:55)
ich wünsch den beiden, das sie nach ihrer Haft selber auf der Strasse landen.. angry.gif

ich wünsche den beiden nur, daß ihnen bewußt wird was sie gemacht haben. denn mit dieser last wären sie gestraft genug.
SidKennedy
QUOTE (wombat1st @ 04 Apr 2005, 23:55)
ich wünsche den beiden nur, daß ihnen bewußt wird was sie gemacht haben. denn mit dieser last wären sie gestraft genug.

glaub mir womme - das wird denen nich bewusst.
Pusteblumenkohl
juchu ich darf wieder für die APPD trollen :
GEP's !!