Die
Stiftung Warentest berichtet über erste Urteile nach erfolgreicher Hacker-Attacke auf Facebook/Meta
und stellt sogar eine
Musterbrief-Datei bereit und rät dazu, selbst aktiv zu werden!
So schlimm ist es.Zusammenfassung des Artikels:Missbrauch von Facebook-Funktion. Über den Missbrauch einer nicht richtig gesicherten Facebook-Funktion griffen Hacker die Daten Hunderter Millionen Facebook-Nutzer ab, sechs Millionen davon in Deutschland.
Recht auf Schmerzensgeld. Erste Urteile bestätigen: Facebook hätte die Daten der Nutzer besser schützen müssen. Betroffenen steht bis zu 3 000 Euro Schmerzensgeld zu. Die Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig.
Prüfung. Ob Sie betroffen sind, können Sie schnell und unverbindlich prüfen, zum Beispiel über die Seite haveibeenpwned.com („Have I been pawned?“, auf Deutsch in diesem Zusammenhang: Wurde ich übernommen?): Mobilfunknummer eingeben und los geht‘s. Wichtig: Geben Sie statt der 0 die 49 für Deutschland an. Beachten Sie: Das US-Angebot ist gemessen an der Datenschutzgrundverordnung in Europa rechtswidrig. Bei Nutzung werden Daten von Ihnen ohne ausreichende Rechtsgrundlage übertragen. Der Betreiber der Seite gilt aber als seriös und steht nicht im Verdacht, Daten zu missbrauchen oder weiterzugeben. Sie sind aber rechtlich nicht ausreichend gegen den Zugriff von US-Behörden abgesichert.
Forderung. Die Rechtsexperten von test.de empfehlen: Fordern Sie zunächst selbst Schadenersatz von Facebook-Mutterkonzern Meta. Die test.de-Experten helfen mit einem Mustertext mit genauer Anleitung. Aufwand: Einmal zur Post und höchstens 7,60 Euro Porto für den rechtssicheren Versand.
Rückenwind. Auch der oberste Datenschützer in Irland ist der Meinung: Facebook hat gegen Datenschutzregeln verstoßen. Er verhängte ein Bußgeld in Höhe von 265 Millionen Euro.
Antwort. Meta nimmt die Forderungen offenbar sehr ernst. Als Antwort kommt jedenfalls in einzelnen Fällen ein Schreiben von der renommierten Großkanzlei Freshfields. Sie weist die Forderung zurück. test.de überzeugt das Schreiben der Kanzlei nicht. Betroffene ohne Rechtsschutzversicherung sollten weitere Urteile abwarten. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann Rechtsanwälte – möglichst mit einschlägigen Erfolgen – beauftragen.
Weitere Datenpannen. Etliche weitere Datenpannen unter anderem beim Kurznachrichtendienst Twitter, Streaminganbieter Deezer, Fahrdienst Uber oder Vermögensverwalter Scalable Capital geben Betroffenen womöglich auch ein Recht auf ein
Datenschmerzensgeld.
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